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Was ist "Werbung"? -
Genaugenommen ist jede Bekanntgabe eines Termines bereits Werbung
für den jeweiligen Veranstalter. So muss schließlich
auch
ein gemeinnütziger Verein für seine
Tätigkeit werben.
Unter Werbung, die hier nicht aufgenommen wird, ist nur die reine
"Produktwerbung" zu verstehen, also z.B. für eine bestimmte
Auto-Marke oder eine konkrete Leistung einer Bank, aber auch, wenn
jemand eine Kiste alter Bücher verkaufen möchte. Wenn
allerdings eine Bank oder eine Krankenkasse ein Volksfest veranstaltet,
kann das hier erscheinen.
Die Trennung ist nicht immer eindeutig zu erkennen - eine Beschwerde
über meine Entscheidung, ob eine Veranstaltung hier
aufgenommen
wird oder nicht, ist zwecklos.
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